Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Viele private Krankenkassen erstatten diese Kosten. Generell werden Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Allerdings bieten sie eine anteilige Kostenübernahme bei bestimmten Voraussetzungen an.
Die physiotherapeutischen Leistungen rechne ich auf Basis einer ärztlichen Verordnung für Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Therapeuten ab.
Bitte kontaktieren Sie mich vorab, wenn Sie Fragen oder ein besonderes Anliegen haben.